Allgemeine Geschäftsbedingungen


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung der Messe Freiburg sowie der Freiburger Turnerschaft von 1844 e. V. gelten im Zusammenhang mit Erwerb bzw. Nutzung einer oder mehrerer Eintrittskarten bzw. Zugangsberechtigungen (Akkreditierung) zu den 54. Rollkunstlauf-Weltmeisterschaften. Durch den Erwerb und die Verwendung der Eintrittskarten akzeptiert der Erwerber bzw. Inhaber die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 1 Kartenbestellung
Bestellungen sind möglich über die offizielle WM-Homepage www.freiburg2009.com, die Tickethotline 01805 700 733 und an allen bekannten Vorverkaufsstellen. Beim Erwerb von Karten gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ReserviX GmbH (www.reservix.de).

§ 2 Ermäßigungen
Ermäßigungen erhalten Kinder, Schüler und Jugendliche bis 16 Jahre. Kinder bis 6 Jahre müssen keinen Eintritt bezahlen, haben jedoch keinen Sitzplatzanspruch.

§ 3 Erstattung/Verlust
Der Umtausch bzw. die Rückgabe von Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Bei Verlust werden Eintrittskarten nicht ersetzt. Für auf dem Postweg verloren gegangene Eintrittskarten wird nicht gehaftet.

§ 4 Zugang Wettkämpfe
Der Zugang zu den Wettkämpfen der 54. Rollkunstlauf-Weltmeisterschaften ist nur durch Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder eines Akkreditierungsausweises möglich. Jeder Besucher ist beim Betreten der Wettkampfstätte verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst die Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung unaufgefordert vorzulegen und ggf. zur Überprüfung auszuhändigen. Bei in Anspruch genommener Ermäßigung ist zudem ein gültiger Lichtbildausweis nachzuweisen.

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich beim Eintritt durch den Sicherheits- und Ordnungsdienst auf das Mitführen verbotener Gegenstände kontrollieren zu lassen.

Innerhalb der Wettkampfstätte ist jeder Besucher verpflichtet, auf Verlangen dem Sicherheits- und Ordnungsdienst die Eintrittskarte bzw. Zugangsberechtigung vorzulegen und zur Überprüfung auszuhändigen.

§ 5 Verbotene Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
- Pyrotechnische Artikel aller Art
- Gassprühdosen sowie ätzende und färbende Substanzen
- Glasflaschen und –behälter
- Waffen
- Tiere

§ 6 Verhalten
Den Anweisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist in den Wettkampfstätten bzw. auf dem Gelände der Wettkampfstätten jederzeit unbedingt Folge zu leisten.

In den Wettkampfstätten ist es verboten:
- sich längere Zeit als notwendig auf den Fluchtwegen aufzuhalten
- bestimmte Bereiche ohne die entsprechende Berechtigung zu betreten
- Gegenstände zu werfen
- die Wettkampfstätte mutwillig zu verschmutzen
- ohne Erlaubnis Produkte oder Tickets zu verkaufen
- ohne Erlaubnis Drucksachen zu verteilen
- ohne Erlaubnis Sammlungen durchzuführen

§ 7 Fernseh-, Bild- und Tonaufnahmen
Jeder Besucher und Teilnehmer der 54. Rollkunstlauf-Weltmeisterschaften willigt unwiderruflich ein, dass er eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen unentgeltlich veröffentlicht und verwendet werden dürfen.

Eigene Film- und Bildaufnahmen dürfen nur erstellt werden, wenn diese nicht gewerblich bzw. kommerziell genutzt werden. Das Mitführen von Fotoapparaten und Kameras jeglicher Art für private Aufnahmen ist nur möglich nach Entrichtung einer Video-/Kameragebühr am Einlass.

§ 8 Haftung
Eine Haftung des Ausrichters bzw. Veranstalters für Schäden jeglicher Art wird ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Missbrauch
Der Missbrauch der Verwendung von Eintrittskarten bzw. Zugangsberechtigungen ist untersagt und wird sofort mit dem Entzug geahndet.

Der Weiterverkauf, der ausschließlich für private Zwecke erworbenen Eintrittskarten ist untersagt. Ein gewerblicher Vertrieb ist nicht gestattet.

54TH WORLD
ROLLER FIGURE
SKATING
CHAMPIONSHIPS
NOV 10-21
FREIBURG 2009

 

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